Schutz der Fußgänger in der S-Bahn-Unterführung Rummelsburg

Drucksache - DS/1089/IX  
 
 
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten Kontrollen in der Unterführung der S-Bahnstation Rummelsburg durchzuführen, um Radfahrer zu sanktionieren, welche in diesem Fußgängerbereich nicht absteigen, um ihr Rad durchzuschieben. Des Weiteren sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Durchfahrt von Radfahrern erschweren, wie z.B. Umlaufsperren.

Begründung:

Die Unterführung ist als ausschließlicher Fußgängerbereich gekennzeichnet. Radfahrer steigen in den seltensten Fällen ab, so dass es regelmäßig zu einer Gefährdung von Fußgängern kommt. Eltern, die mit ihren Kindern morgens zur Schule gehen, sowie Senioren, die mit Rollatoren tagsüber auf dem Weg zur S-Bahn sind, berichten von Kollisionen und fürchten um ihre Sicherheit.

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