Schutz, Renaturierung und Pflege des Trockenrasens und der Wildbienenwiese in der Rummelsburger Bucht

Drucksache - DS/1136/IX  
 
 
 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit einer niedrigen Wegbegrenzung die Befahrung des Trockenrasens mit Fahrrädern und Autos zu verhindern und Spaziergänger davon abzuhalten, den Weg weiter auszutreten.

Die versetzten Bänke und der Mülleimer sollen an die ursprüngliche Wegbegrenzung zurückgesetzt werden. Der dann wieder dahinterliegende Trockenrasen soll wiederbelebt und zusammen mit den angelegten Flächen für Wildbienen das Jahr über gepflegt werden.

Die Wegbegrenzung muss niedrig sein, um den Besuchern den ungestörten Blick und ein positives Naturerlebnis zu ermöglichen und klaustrophobische Zustände angesichts des 1,80 m hohen Zaunes auf der anderen Wegseite zu vermeiden.

Begründung:

Der Trockenrasen und die Wildbienenwiese in der Rummelsburger Bucht sind die Heimat schützenswerter Tier- und Pflanzenarten, z. B. der Sandstrohblume, der Sand- und Seidenbienen. Sie entfalten zudem für Besucher der Grünanlagen eine angenehme Wirkung.

Die Lebensräume werden jedoch jährlich mehr zerstört, da die Wege inzwischen auf bis zu 6 m Breite ausgefahren, ausgetreten und teilweise nicht gepflegt sind.

Die Wildblumensaat wird auf öffentlichen Flächen entlang des Uferwegs ausgebracht und danach das Saatbett mit einem Plastik-Flatterband abgesperrt. Leider werden die Flächen sich dann offenbar selbst überlassen. Selten geht die Saat in der erforderlichen Zahl auf, um eine Wildblumenwiese entstehen zu lassen. Meist entsteht eine verwilderte, nicht gemähte Fläche mit wenigen Blütenpflanzen und Insekten.

Das Plastik-Flatterband ist weder umweltfreundlich, noch bietet es einen schönen Anblick. Es wird nicht erneuert, wenn es irgendwann reißt, sondern verwächst mit dem Wildwuchs und wird erst im Frühjahr mit der neuen Saat ersetzt.

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