Einbahnstraße im Fennpfuhl für den gegenläufigen Radverkehr freigeben
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil zwischen dem Weißenseer Weg 17 und der Landsberger Allee 226A durch das Anbringen eines „Radfahrer frei“-Verkehrsschildes (VZ-1022-10) für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben.
Begründung:
Am Weißenseer Weg / Ecke Bernhard-Bästlein-Straße bis zur Landsberger Allee / Ecke Elli-Voigt-Straße befindet sich eine Einbahnstraße, welche für den gegenläufigen Radverkehr nicht freigegeben ist. Aus diesem Grund müssen Radfahrer einen großen Umweg nehmen