Einbahnstraße im Fennpfuhl für den gegenläufigen Radverkehr freigeben

Drucksache - DS/1141/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:


Das Bezirksamt wird ersucht, den als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil zwischen dem Weißenseer Weg 17 und der Landsberger Allee 226A durch das Anbringen eines „Radfahrer frei“-Verkehrsschildes (VZ-1022-10) für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben.

Begründung:

Am Weißenseer Weg / Ecke Bernhard-Bästlein-Straße bis zur Landsberger Allee / Ecke Elli-Voigt-Straße befindet sich eine Einbahnstraße, welche für den gegenläufigen Radverkehr nicht freigegeben ist. Aus diesem Grund müssen Radfahrer einen großen Umweg nehmen 

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