Barrierefreiheit im Altenhofer Dreieck

Drucksache - DS/1363/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Altenhofer Str. zwischen den Hausnummern 15 und 17 und auf der Höhe der Hausnummer 25 jeweils auf der Seite, auf der geparkt wird, eine Sperrfläche mit Bodenmarkierungen zu errichten sowie die Bordsteine abzusenken.

 

Begründung:

Mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie Personen mit Kinderwagen haben keine Möglichkeit, die Straße sicher zum gegenüberliegenden Parkplatz zu queren. Die Wege zum Parkplatz sind durch Autos zugeparkt.

Zwischen den Hausnummern 1 bis 29 ist die Fahrbahn zudem sehr eng. Besonders zwischen den Hausnummern 19a bis 29 sind zusätzlich auf dem Grünzug Poller errichtet, die das Auffahren verhindern.

 

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