Transparenz bei der Tiefbauunterhaltung

DS/1548/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht mit allen Bauprojekten und Maßnahmen, die aus dem Kapitel 3800 Titel 52101 finanziert werden und oberhalb von 50.000 € liegen, strukturiert nach den 5 Prognoseräumen und 13 Stadtteilen für die Jahre 2024 und Vorhaben für 2025 vorzulegen und die jeweilige Priorität darzulegen.

Insbesondere für 2025 sollen die Vorhaben nach Priorität und Beschlusslage der BVV vollständig aufgeführt werden. Der BVV ist bis zum 30.06.2025 zu berichten.

Begründung:

Für das Projekt zur Sanierung und Entwässerung der Rheinpfalzallee soll ein Planungsstart, statt wie beschlossen 2024, nunmehr frühestens im 3. Quartal 2026 erfolgen. Dabei wird auf fehlende Planungskapazitäten verwiesen. Unklar bleibt, wie es der Stadträtin dann gelingt, beispielsweise eine von der BVV abgelehnte Erneuerung der Radanlage in Karlshorst Ost zu planen und umzusetzen, wenn gleichzeitig von der BVV priorisierte Projekte keinen Anschub erfahren. Hier wird deutlich, dass die politische Hausleitung den demokratischen Prioritäten durch die gewählte Vertretung offenbar keinerlei Wertschätzung entgegenbringt.

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