Barrierefreie PDF-Dokumente für BVV und Bezirksamt Lichtenberg
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass alle von der BVV Lichtenberg und dem Bezirksamt veröffentlichten Dokumente – insbesondere Drucksachen, Vorlagen, Protokolle, Mitteilungen und Informationsschreiben – künftig grundsätzlich als barrierefreie PDF-Dateien bereitgestellt werden.
Begründung:
Die barrierefreie Bereitstellung amtlicher Dokumente ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind auf Hilfsmittel wie Screenreader angewiesen, um amtliche Informationen lesen und verstehen zu können.
Das PDF-Format bietet hierfür besondere Vorteile:
• Es gewährleistet Formattreue: Dokumente sehen auf jedem Endgerät gleich aus und sind somit verlässlich zugänglich.
• Als internationaler Standard (ISO-Norm) eignet es sich besonders für die Veröffentlichung amtlicher Informationen.
• PDFs lassen sich nach festen Vorgaben barrierefrei gestalten (z. B. PDF/UA), sodass Überschriften, Alternativtexte und Strukturen von Screenreadern korrekt ausgelesen werden können.
• Mit PDF/A existiert zudem ein spezielles Format für die rechtssichere Langzeitarchivierung, das bei Word-Dokumenten nicht gewährleistet ist.
• PDFs sind für die Öffentlichkeit leichter nutzbar, da sie mit nahezu jedem Endgerät ohne Zusatzsoftware geöffnet werden können.
• Gleichzeitig sind sie vor unbeabsichtigter Bearbeitung geschützt, was bei amtlichen Dokumenten besondere Bedeutung hat.
Im Unterschied dazu sind Word-Dokumente in erster Linie Arbeitsdateien, die für die interne Bearbeitung geeignet sind, jedoch nicht für die einheitliche Veröffentlichung.
Rechtliche Grundlage:
Die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote ergibt sich aus dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese basieren auf europäischen Standards wie WCAG, PDF/UA und EN 301 549 und gelten für alle öffentlichen Stellen in Berlin – somit auch für die BVV und das Bezirksamt Lichtenberg.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben bei Dokumenten des Bezirksamtes und der BVV wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz, Teilhabe und Bürgerfreundlichkeit in Lichtenberg geleistet.
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