Schilderwald lichten - Übersichtlichkeit in der Grevesmühlener Straße wieder herstellen

DS/1826/IX

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschilderung der Grevesmühlener Straße dahingehend zu überprüfen, ob die im Straßenverlauf eingerichteten Halte- und Parkverbote noch dem ursprünglich von Bewohnern und Mieterbeirat geforderten Halteverbot zwischen der Grevesmühlener Straße 9 und der Auffahrt Egon-Erwin-Kirsch Straße entspricht.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, widersprüchliche und redundante Beschilderungen in der Grevesmühlener Straße auf das unbedingt notwendige Maß zurückzufahren.

 

Begründung:

Auslöser für die von Bewohnern und Mieterbeirat geforderten Halteverbotsregelungen war vor etwa zwei Jahren das Parken einiger weniger an einer schlecht einsehbaren Stelle, was dazu führte, dass zunehmend mehr Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge dort abstellten. Das führte wiederholt zu gefährlichen Situationen.

Die daraufhin tatsächlich vorgenommene Beschilderung ging weit über die betroffene Stelle hinaus und verbesserte die ursprünglich kritisierte Situation nicht.

Es ist darum notwendig, erneut zu prüfen, wie der beabsichtigte Effekt erreicht werden kann und die vorhandene Beschilderung entsprechend anzupassen.

 

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