Verwaltung bürgerfreundlicher gestalten
Er will im Bereich des Standesamtes eine Zielvereinbarung erreichen, in der u.a. vereinbart wird, dass Geburtstag- und Sterbeurkunden innerhalb von drei Tagen zu erstellen sind. Bisher gilt nur, dass Todesfälle innerhalb von drei Werktagen durch Hinterbliebene zur Beurkundung anzuzeigen sind.
Auch für weitere Dienstleistungen soll gelten, dass Fristenregelungen nicht einseitig verstanden werden. Grundsätzlich soll das Amt sich an den Erwartungen an Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der ihnen vorgegebenen Fristen orientieren.
Der Antrag der CDU-Fraktion wird nun im Ausschuss für Haushalt und Personal beraten und auch bezüglich weiterer Leistungsziele konkretisiert.