Pauschale Enteignung ist der falsche Weg
„Wir nehmen die Initiative sehr ernst, denn sie weist auf eine soziale Schieflage hin. Das sehen wir auch so – doch der Lösungsansatz ist grundverkehrt.“, so Hoffmann. Er betont, dass durch eine pauschale Enteignung keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen würde. Vielmehr stünden ca. 35 Mrd. Euro Staatsausgaben im Raum. Wenn diese riesige Summe in die Wohnraumförderung investiert würde, brächte sie neuen Wohnraum und sozialen Ausgleich. Doch Wohnungen überteuert vom Eigentümer zu kaufen ist unwirtschaftlich.
„Das Volksbegehren wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, da es pauschal gegen den grundgesetzlichen Leitsatz des Eigentumsschutzes verstößt. Artikel 14 definiert klare Vorgaben für Enteignungen.“, stellt Hoffmann fest. Die Folge derart hoher Entschädigungszahlungen für eine „Enteignung“ wäre ein Preisanstieg für Wohnraum. Das könne aber nicht das Ziel sein. „Unsozialer kann man Politik kaum steuern.“, so Hoffmann weiter.
Zu einer tatsächlichen Entlastung für viele Mieter würde z.B. eine Steuerentlastung bei der Grundsteuer führen. Diese Kosten werden bislang auf die Mietparteien umgelegt und so mitfinanziert.
Der Berliner Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" fordert die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen. Durch die Resolution in der Lichtenberger BVV wird ein Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung abgeleitet und bekräftigt.