Rummelsburger Bucht und See schützen
„Wenn keine Halter festzustellen sind, bleibt der Steuerzahler auf den Kosten der Bergung und Reinigung des Sees sitzen“, mahnt Diana Ziegler, Vertreterin der CDU-Fraktion im Umweltausschuss.
Ein weiteres Problem seien stillliegende Wassersportfahrzeuge, die zum Wohnen oder als Partylocation zweckentfremdet werden, was sowohl den See als auch die Anwohner mit Müll und Lärm belastet.
Eine neue Bundesverordnung, die am 1. Juni in Kraft tritt, verbietet nun das unbemannte Ankern in der Bucht. Grundsätzlich muss eine beaufsichtigende Person an Bord bleiben, und in der Lage sein, in einer Gefahrensituation einzugreifen.
„Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um verantwortungslose Stilllieger in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den geregelten Wassersport und Wassertourismus weiter zu ermöglichen“, so Ziegler. Entscheidend sei nun, dass die Umsetzung des Gesetzes erfolgt.
Wohnen auf dem Wasser begrüßt sie grundsätzlich als eine alternative Lebensform. Doch gerade die Zustände auf dem Rummelsburger See hätten gezeigt, dass dafür ausgewiesene Flächen sowie Regeln erarbeitet werden müssen.
Die „Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“ verbietet das Stillliegen von Booten außerhalb von genehmigten Liegeplätzen entlang der innerstädtischen Spree. Geankert werden darf nur noch in Nebengewässern. Auf dem Rummelsburger See muss sich eine qualifizierte Aufsicht während des Ankerns ständig an Bord aufhalten.