Werterhalt und Sicherheit für staatliches Schuleigentum verbessern

DS/2015/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine strategische Konzeption mit operativen Handlungsfeldern inkl. Umsetzung zu erarbeiten und der BVV bis zum September 2026 zur Kenntnis zu geben. 

 

Darin sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 

 

1. Aktuelle Entwicklung des Vandalismus an Schulgebäuden in bezirklicher Verantwortung; 

2. Sensibilisierung der Schulgemeinschaften;  

3. Sachkenntnisse zu Rechtsfolgen von Sachbeschädigungen und Verantwortlichkeiten; 

4. Kostenabschätzungen für die öffentliche Kostenentwicklung als Gebäudeverantwortlicher; 

5. Einbringen in die Abstimmungen mit dem Land Berlin zur Berücksichtigung Gesamtberliner Entwicklungen; 

6. Ermittlung von Mustern/Auffälligkeiten der externen Faktoren und Maßnahmen zur Gewalt- bzw. Sachbeschädigungsabwehr; 

7. Differenzierung nach Schultypen hinsichtlich notwendiger Maßnahmen; 

8. Aufbereiten von Beispielen, die einen vorbildlichen Umgang und somit Prävention bzw. Erfolgreiche Reduzierung von Schäden erkennen lassen (best practice). 

  

Begründung:

Die zunehmende "Zerstörungswut" benötigt eine sachgemäße und zielorientierte Antwort der staatlichen Institutionen. Dies betrifft nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch Präventionsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit den staatlichen Sicherheitsbehörden, pädagogische Aufarbeitung und Konzeptionen, Stärken der Verantwortungsbereitschaft von Schülern und Lehrenden sowie auch eine Betrachtung der Kostenentwicklung für die Gemeinschaft als Kostentreiber von Ausgaben und der bezirklichen bzw. Kommunalen Leistungsfähigkeit hinsichtlich von geschaffenen Vermögenswerten. 

Dies gesamtgesellschaftliche Wertverlust benötigt eine konsequente Fokussierung, um eine stärkere Wertefokussierung und Sicherheit an Schulstandorten zu erreichen. 

 

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