Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden das bestehende Festmachverbot von Booten am ehemaligen Tagesliegeplatz konsequent durchzusetzen. Hierzu sind insbesondere
- regelmäßige Kontrollen durchzuführen,
- widerrechtlich festgemachte Boote ordnungsrechtlich zu belangen und gegebenenfalls abschleppen zu lassen,
- fehlende oder beschädigte Schilder zum Festmachverbot unverzüglich zu ersetzen.
Begründung:
Am ehemaligen Tagesliegeplatz wird das bestehende Festmachverbot permanent missachtet. Eine konsequente Durchsetzung der geltenden Regelungen ist erforderlich, um Recht und Ordnung zu gewährleisten, Nachahmungseffekte zu verhindern.
Zudem dient das Festmachverbot dem Schutz des Uferbereichs und seiner Vegetation.
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