Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Beschluss DS/1485/IX unverzüglich umzusetzen und der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens 11-176 sowie zur Vorbereitung einer möglichen Veränderungssperre vorzulegen. Darin soll insbesondere dargestellt werden, welche Schritte seit dem Beschluss unternommen wurden, warum der BVV bislang keine Veränderungssperre vorgelegt wurde und wie verhindert werden soll, dass vor Abschluss des Rahmenplanverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens durch einzelne Bauanträge vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht, der HOWOGE und dem Berliner Senat mitzuteilen, dass die BVV eine massive weitere Nachverdichtung im Plangebiet, insbesondere durch ein weiteres Wohnhochhaus mit 244 Wohneinheiten ohne Tiefgarage, nicht unterstützt.
Begründung:
Mit der DS/1485/IX hat die BVV bereits Anfang 2025 beschlossen, für das Plangebiet des Bebauungsplans 11-176 die Rückstellung eingehender Bau- und Vorbescheidsanträge sowie eine Veränderungssperre vorzubereiten und der BVV zu einem geeigneten Zeitpunkt vorzulegen. Zugleich sollte das Bebauungsplanverfahren zügig vorangebracht werden. Hintergrund waren die bekannten Nachverdichtungsabsichten der HOWOGE im Kiez Frankfurter Allee Süd.
Nach Auskunft des Bezirksamts ist inzwischen ein Wohnhochhaus mit 244 Wohneinheiten ohne Tiefgarage geplant. Die HOWOGE plant, den Bauantrag noch in diesem Jahr einzureichen. Gleichzeitig sind Freiflächenquantität, Freiflächenqualität und die Kompensation der Stellplätze weiterhin ungeklärt. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Bezirksamt erklärt, keine Kenntnis über ein Vorhaben zu haben, für das eine Veränderungssperre erlassen werden könnte.
Die BVV stellt deshalb erneut klar: Eine massive weitere Nachverdichtung im Kiez Frankfurter Allee Süd ist nicht gewollt. Das Bezirksamt muss den bestehenden Beschluss umsetzen, die BVV transparent informieren und gegenüber HOWOGE und Senat deutlich machen, dass die städtebauliche Entwicklung des Gebiets nicht durch einzelne Bauanträge vorweggenommen werden darf.
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