Halteverbot in der Genslerstraße

Drucksache - DS/1414/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Halteverbot an der Genslerstraße im Bereich der Einmündung Heiligenstadter Straße (vor Hausnummer 48) zu erlassen. Alternativ könnte der Bereich vor der Einmündung mit einer Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) auf der Fahrbahn markiert werden.

Diese soll ebenfalls zum Abstellen von E-Scootern oder Leihfahrrädern genutzt werden.

 

Begründung:

Durch die in der Genslerstraße parkenden Fahrzeuge ist der Kreuzungsbereich zur Heiligenstadter Straße sehr schlecht einsehbar. Es liegen mehrere Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern vor, dass es hier zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen auch mit Fußgängern kommt. Ein auf die beschriebene Fläche begrenztes Parkverbot stellt ein einfaches und effektives Mittel dar, um die Situation zu verbessern.

 

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