Grünanlagen solide pflegen

DS/1828/IX

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1. eine systematische Überprüfung der Einstufung aller Grünanlagen im Bezirk Lichtenberg vorzunehmen, insbesondere jener, die aktuell der höchsten Pflegekategorie zugeordnet sind,

 

2. eine Bewertung vorzulegen, ob die jeweilige Einstufung noch sachgerecht ist, unter Berücksichtigung von

   - tatsächlicher Nutzungsintensität,

   - gestalterischer/ökologische Anforderungen,

   - Personal- und Budgetverfügbarkeit,

 

3. eine Priorisierungsliste zu erstellen, welche Grünanlagen ggf. in eine niedrigere Pflegekategorie überführt werden können, ohne die Verkehrssicherheit oder Erholungsfunktion zu gefährden,

 

4. die Steuerungsanstrengungen des Fachbereiches Grünflächenmanagement hinsichtlich der Verbesserung des Jahresergebnisses jährlich schriftlich zu präsentieren und dabei die Evaluation der Maßnahmenumsetzung konkret auszuwerten. 

 

Der BVV ist bis zum Juni 2026 zu berichten und sodann jährlich ein fortgeschriebener Bericht über die Entwicklung der Pflege der Grünanlagen zu präsentieren.

 

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde deutlich, dass der Fachbereich Grünflächenmanagement im Jahr 2024 ein erhebliches Defizit von rund 2,5 Millionen Euro in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) aufweist. Dieses Defizit übersteigt die derzeit kameral zur Verfügung stehenden Mittel für die jährliche Pflege der Grünflächen im Bezirk bei weitem.

 

Ein wesentlicher Kostenfaktor ist dabei die Einstufung zahlreicher Anlagen in die höchste Pflegekategorie, was mit einem besonders hohen Pflegeaufwand und entsprechenden Ausgaben – etwa für die Pflanzung hochwertiger Pflanzen – verbunden ist. Als Beispiel wurde die einmalige Ausstattung der Beete im Rathauspark mit ca. 30.000,00 Euro benannt.

 

Ziel dieses Antrags ist es nicht, die Qualität oder Attraktivität der öffentlichen Grünanlagen zu verschlechtern. Vielmehr soll eine budgetgerechte, nachhaltige und nutzerorientierte Pflege sichergestellt werden, die den tatsächlichen Anforderungen und Nutzungsmustern der jeweiligen Anlage entspricht.

 

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