Hans-Zoschke-Stadion regionalligatauglich machen - Lichtenberg 47 den Rücken stärken
Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung eines Ersatzneubaus des Sportfunktionsgebäudes im Hans-Zoschke-Stadion aus Mitteln des neuen Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu ermöglichen und bis zum 15. Januar 2026 die notwendige Projektskizze einzureichen.
Ziel ist die Errichtung eines modernen und funktionalen Gebäudes, das die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Regionalligatauglichkeit des Stadions schafft, die Arbeitsbedingungen für den Verein mit rund 1.400 Mitgliedern nachhaltig verbessert und die Öffnung des Stadions für den Kiez weiter stärkt.
Die Antragsstellung soll in enger Abstimmung mit dem SV Lichtenberg 47 erfolgen. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit Landesmittel zur Co-Finanzierung herangezogen werden, um die Realisierung des Projekts abzusichern.
Begründung:
Das Hans-Zoschke-Stadion ist eine zentrale Sport- und Begegnungsstätte im Bezirk Lichtenberg. Neben dem Trainings- und Spielbetrieb des Vereins SV Lichtenberg 47 e.V. mit rund 1.400 Mitgliedern ist das Stadion ein wichtiger Ort sozialer Integration, Begegnung und Bewegung für viele Menschen aus dem Kiez.
Um die Regionalligatauglichkeit herzustellen und den langfristigen Sportbetrieb zu sichern, ist die Errichtung eines Sportfunktionsgebäudes mit Umkleiden, Sanitäranlagen, Büroräumen und weiteren infrastrukturellen Einrichtungen erforderlich. Das aktuelle Bestandsgebäude befindet sich in solch einem veralteten Zustand, dass ein Ersatzneubau im Vergleich zur Sanierung und Modernisierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere Variante wäre – und so den Förderkriterien des Programms entspricht.
Mithilfe der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ kann das Bezirksamt Lichtenberg einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, diese bedeutende Sportstätte zukunftsfähig zu machen. Die Zuwendung an die Kommune erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung, wobei eine finanzielle Beteiligung der jeweiligen kommunalen Verwaltung vorausgesetzt wird. Der Bundesanteil der Förderung beträgt dabei mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro. Zur Absicherung der Finanzierung ist eine ergänzende Einwerbung von Landesmitteln zur Co-Finanzierung erforderlich. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, beispielsweise an Vereine, ist möglich. Daher ist eine enge Abstimmung mit dem SV Lichtenberg 47 umso wichtiger, damit die Bedarfe des Vereins und des Stadtteils bestmöglich berücksichtigt werden.
Der Beschluss dieses Antrags ist entsprechend der Antragstellungsformalien die notwendige Billigung zur Teilnahme am Projektaufruf 2025, der gemeinsam mit der Projektskizze eingereicht werden muss.
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