Eine Schranke schützt vor Fahrradfahrern nicht - Kontrollen wirken

DS/2074/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entlang des Uferwegs in Rummelsburg im Bereich der Grünanlagen mit bestehendem Fahrradfahrverbot, verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Verbots durchzuführen bzw. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden durchführen zu lassen.

 

Des Weiteren soll geprüft werden, ob die bestehenden Schranken und Stahlrohrpfosten wieder entfernt und anderweitig wiederverwendet werden können.

 

Begründung:

Der Uferweg in Rummelsburg wird von Fahrradfahrern genutzt, obwohl dies in den Grünanlagen untersagt und an der Beschilderung für Grünflächenanlagen zu erkennen ist. Dies wird missachtet, führt zu Nutzungskonflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Familien sowie Erholungssuchenden und beeinträchtigt die Sicherheit und Aufenthaltsqualität.

 

In den letzten Jahren wurden an allen Zugängen kostenintensive bauliche Maßnahmen mit Schranken und unnötigerweise extra Stahlrohrpfosten für ein Fahrrads-Verbotsschild montiert. Die Schranken sind jedoch leicht zu umradeln, daher nicht wirksam, sondern behindern den allgemeinen Besucherverkehr. Die Fahrradverbots-Schilder wurden abgeschraubt und nicht ersetzt, so dass überall freie Stahlrohpfosten übrig sind. Die bisherigen Maßnahmen erhöhen damit die Verletzungsgefahr und verursachen fortlaufende Kosten für Anschaffung, Aufbau und Unterhaltung.

 

Verstärkte Kontrollen stellen dagegen eine wirksamere und nachhaltigere Maßnahme dar. Sie erhöhen die Einhaltung bestehender Regeln, verbessern die Sicherheit entlang des Uferwegs und können durch Verwarn- und Bußgelder zu zusätzlichen Einnahmen führen.

 

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