Geordnete Flüchtlingsunterbringung im gesamten Berliner Stadtgebiet

Drucksache - DS/1214/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen im Berliner Senat mit Vehemenz für eine Verteilungsgerechtigkeit von Flüchtlingen im Berliner Stadtgebiet und die zwingende Etablierung der begleitenden Sozialinfrastruktur, sowie der notwendigen Haushaltsmittel für den Bezirk einzusetzen.

Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, eine weitere Konzentration von Unterbringungsstandorten in Neu-Hohenschönhausen abzuwenden. Zu beachten sind dabei die Entwicklung der Sozialstruktur (vgl. Gesundheits- und Sozialatlas 2022), das bereits jetzt unzureichende Angebot an sozialer Infrastruktur (Schule, Kita, Ärzte) aber auch die durch die ohnehin im Bereich der landeseigenen Betriebe geplante und stattfindende Verdichtung der bestehenden Wohnbebauung (bspw. Wiecker Str., Falkenberger Chaussee, Barther Straße, Urbanes Zentrum, Woldegker Straße).

Eine Flüchtlingsunterbringung ohne die Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur ist abzulehnen, ebenso die Konzentrierung von 1.280 Unterkunftsplätzen (Darßer Straße 153 = 620 Plätze, Darßer Straße 101 = 150 Plätze, Klützer Straße 42 = 510 Plätze) allein im Neu-Hohenschönhausener Kleeblatt. Als Alternative sollte die Nutzung der Kapazitäten beispielsweise auf dem Tempelhofer Feld in Betracht gezogen werden.

Begründung:

Aus dem Berliner Senat drang medial eine aktuelle Liste möglicher neuer Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Berliner Bezirken nach außen. Darin werden von insgesamt 16 neuen Standorten für die Flüchtlingsunterkünfte in Containern 4 in Lichtenberg verortet, insgesamt fast 1.600 Unterkunftsplätze in unserem Bezirk. Betrachtet man jedoch die hierfür zur Verfügung stehende Infrastruktur als auch die soziale Struktur der umliegenden Kieze, ist dieses Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt, eine Integration kann auf dieser Basis faktisch nicht stattfinden.

Darüber hinaus wird die Entscheidung dem bereits geleisteten Beitrag des Bezirkes zur Unterbringung von Geflüchteten nicht gerecht. Nach Angaben des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten nimmt der Bezirk mittlerweile 11,5 % der Flüchtlinge auf. Knapp die Hälfte der hier ankommenden Flüchtlinge findet zudem in vier östlichen Bezirken eine Unterkunft, was das Ost-West-Gefälle bei der Unterstützung von Geflüchteten unterstreicht. Der Bezirk muss deshalb alle noch zur Verfügung stehenden Mittel gegen das selbstherrliche und unkoordinierte Vorgehen des Senats nutzen und eine geordnete Unterbringung einfordern, die eine stadtweite Verteilung ermöglicht.

Gleichzeitig müssen die sozialen Fragen vom Senat beantwortet werden: Wer kommuniziert die neue Unterbringung mit den betroffenen Anwohnenden? Welche Schul- und Kitakapazitäten stehen zur Verfügung? Kann die Sicherheit gewährleistet werden? Stehen ausreichende Kapazitäten für Integrationsmaßnahmen, allen voran Sprachkurse bereit? Wie wirkt sich die Unterbringung auf die soziale Stabilität des Kiezes rundherum aus? All diese Fragen sind nicht beantwortet, es droht der soziale Abstieg insbesondere für Neu-Hohenschönhausen, der abgewendet werden muss.

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