Entbürokratisierung für das Ehrenamt - Keine Schankgebühren auf dem Lichtermarkt

Drucksache - DS/1305/IX  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die Erhebung von Gebühren von freien Trägern für die Schankgenehmigung auf dem jährlich stattfindenden Lichtermarkt zu verzichten.

 

Begründung:

Der Lichtermarkt stellt alljährlich einen unverzichtbaren Identifizierungspunkt im Bezirk dar, der von vielen freien Trägern genutzt wird, um die eigene Arbeit und das Engagement für den Bezirk darzustellen. Daran ist auch dem Bezirk sehr gelegen. 

Im Sinne der praktischen Förderung des Ehrenamtes stellt der Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für die Schankgenehmigung eine Möglichkeit der finanziellen Entlastung von freien Trägern dar.

 

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