Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob zur Erhöhung der Schulwegsicherheit auf der Ferdinand-Schultze-Straße / Plauener Straße ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden kann.
Begründung:
Zum Erreichen der 39. Grundschule in der Schleizer Straße müssen Schüler auch die Ferdinand-Schultze-Straße überqueren. Diese wird häufig als Umgehungsstraße genutzt, da im Gegensatz zur Rhinstraße hier keine Lichtzeichenanlagen vorhanden sind. Zudem erreichen nicht wenige Autofahrer aufgrund der geraden Strecke mehr als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Für die Schleizer Straße, in der sich die Schule befindet, sind schulwegsichernde Maßnahmen getroffen worden bzw. in Planung (Tempo-30-Zone, Gefahrzeichen „Kinder“, Dialogdisplays, geplanter Fußgängerüberweg). Die am Wege liegende Ferdinand-Schultze-Straße stellt jedoch eine Gefährdung für die Grundschüler auf dem Weg von der und zur Schule dar.